Beschleunigte Grundqualifikation
§ 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG
Alle gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis
D1 oder D nach dem 09.09.2008 für den Personenverkehr, bzw. C1
oder C nach dem 09.09.2009 für den Güterverkehr erworben haben
oder erwerben werden, müssen ihre Befähigung über die Eintragung
der Schlüsselzahl 95 in den Scheckkartenführerschein nachweisen. Um
den Eintrag zu erhalten, muss an einer Grundqualifikation oder einer
beschleunigten Grundqualifikation teilgenommen worden sein und eine
Prüfung dazu erfolgreich absolviert worden sein.
Unsere Fahrschule bietet für angehende Kraftfahrer Ausbildungen nach
dem BKrFQG an:
- Beschleunigte Grundqualifikation
Güterverkehr oder Personenverkehr
- beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger in den Güterverkehr
bei Vorbesitz einer D-Klasse, bzw. Personenverkehr bei Vorbesitz
einer C-Klasse (10 Ausbildungstage)
Die nächste Schulung findet statt
vom 25.10.21 - 26.11.21
Montag - Freitag, täglich von 08.00 - 15.15 Uhr
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach dem Orientierungsrahmen zur
Prüfung gem. BKrFQV.
Zum gewerblichen Güter-, bzw. Personenverkehr benötigt man neben
der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Grundqualifikation. Wir bieten die
beschleunigte Grundqualifikation an. Abschließend erfolgt
die neunzigminütige theoretische Prüfung, abgenommen durch die IHK-
Stade oder für Bremer die HK Bremen. Die Prüfung ist bestanden, wenn
mindestens 50% der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht
wurden. Für Umsteiger dauert die theoretische Prüfung nur
fünfundvierzig Minuten. Es müssen mindestens 15 Punkte von
möglichen 30 Punkten erreicht werden.
Lehrgangstermine beschleunigte
Grundqualifikation 2021
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25.10.21 - 26.11.21
Beschleunigte
Grundqualifikation