Fahrerlaubnisklassen B oder BF17 , Mindestalter 18 Jahre oder “Begleitetes Fahren” mit 17 Jahren ( Anmeldung ab 16 ½ Jahren) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Zulässige Anhänger der Klasse B: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen oder die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf nicht mehr als 3.500 kg wiegen. Klasse BE (Vorbesitz B ist Voraussetzung): B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Führerscheinklasse B / BF17 „Autoführerschein“
B / BE
Unsere Fahrzeugflotte
2 VW Golf 7 Schaltwagen Ausbildungsfahrzeug für die Klasse B
VW Golf 7 Sportsvan Schaltwagen Ausbildungsfahrzeug für die Klasse B/BE
VW Passat Automatikwagen Ausbildungsfahrzeug für die Klasse B/BE
VW Passat Variant Automatikwagen Ausbildungsfahrzeug für die Klasse B/BE
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