Landwirtschaftliche
Zugmaschinen
(Schlepper)
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
bis 40 km/h mit 16 Jahren,
bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; auch mit
Anhänger.
Außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
Futtermischwagen bis 40 km/h.
Zugmaschinen für Land-
und Forstwirtschaft
bis max. 40 km/h, im
Anhängerbetrieb bis
max. 25 km/h.
Außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen und
Flurförderzeuge bis max. 25 km/h, auch mit
Anhänger.
Fahrerlaubnisklassen
T oder L
L
T