Landwirtschaftliche
Zugmaschinen
(Schlepper)
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
bis 40 km/h mit 16 Jahren,
bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; auch mit
Anhänger.
Außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
Futtermischwagen bis 40 km/h.
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis
max. 25 km/h.
Außerdem selbstfahrende
Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende
Futtermischwagen und
Flurförderzeuge bis max.
25 km/h,
auch mit
Anhänger.
Fahrerlaubnisklassen
T oder L
L
T