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“Schwere Lkw” Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich; das Mindestalter beträgt 21 Jahre. (Sonderregelungen bitte bei uns erfragen.) C = Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind. CE = Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Fahrerlaubnis wird immer für fünf Jahre erteilt. Man muss kurz vor Ablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches und augenärztliches Gutachten vorlegen, damit die Fahrerlaubnis um fünf Jahre verlängert wird. Um im gewerblichen Güterverkehr fahren zu dürfen, kann man bei uns an der “Beschleunigten Grundqualifikation” teilnehmen.
Fahrerlaubnisklassen C und CE
Bei Fragen bitte anrufen unter 04791-149430. Bürozeit ist von Mo - Fr., von 13.00 bis 18.00 Uhr
C/CE
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